Beim »Cafeteria-Modell« kombiniert der Mitarbeiter unterschiedliche Leistungen aus vorgegebenen Alternativen nach seinen ganz persönlichen Bedürfnissen. Er stellt sich sozusagen sein individuelles »Cafeteria-Menü« zusammen: von jedem das, was ihm am besten zusagt.
Das ist nicht immer einfach, weil in einigen Fällen auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
So erhält beispielsweise der Arbeitnehmer im Gegensatz zum Unternehmer beim Kauf eines Autos keine Mehrwertsteuer erstattet. Stellt das Unternehmen also ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, profitieren beide Seiten: Der Beschäftigte muss sich nicht um Kauf, Finanzierung und Instandhaltung kümmern, das Unternehmen erhält die Mehrwertsteuer vom Fiskus zurück und kann bei der Anschaffung von mehreren Fahrzeugen sogar attraktivere Großkunden-Preise aushandeln.
Die Gestaltungsmöglichkeiten des »Caferteria-Models« sind vielfältig. Neben ergänzenden Sozialleistungen wie Kinderbetreuung, einer zusätzlichen Altersvorsorge oder einer besseren medizinischen Versorgung kann der Beschäftigte zwischen weiteren Gehaltskomponenten wie Gewinnbeteiligung oder flexiblen Arbeitszeitmodellen wählen.
Je nach Größe des Unternehmens oder der Branche stehen also wechselnde »Cafeteria-Menüs« auf dem Speiseplan. Kein anderes Modell bietet mehr Gestaltungsspielraum.
Wie definiert sich das Cafeteria-Modell?
Im Rahmen des »Cafeteria-Modells« lassen sich die Begriffe und wählbaren Leistungen in verschiedene Fachbereiche einordnen. Die bekanntesten Varianten sind in der Folge abgebildet.
Employer of Choice
Arbeitgeber, der von qualifiziertem Bewerber präferiert wird, wenn er zwischen mehreren Arbeitgebern wählen kann.
Employer Branding
Definition charakteristischer Merkmale und Alleinstellungs-Kriterien, die positive Auswirkungen auf den Bekanntheitsgrad, das Image und die Attraktivität eines Unternehmens haben.
Fringe Benefits
Leistungen, die nicht in Form von Geld und unabhängig vom Erfolg des Unternehmens und anderen individuellen Leistungen gewährt werden.
Deferred Compensation
Arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der Teile der Vergütung (des Bruttoeinkommens) in eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt werden können.
Matching Contribution
Versorgungsmodell (z. B. betriebliche Altersversorgung), bei dem die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet werden.