Führerscheinkontrolle

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Ein Muss für alle Fuhrpark-Manager


Gemäß § 21 Abs. 1 Ziffer StVG (Straßenverkehrsgesetz) sind Sie als Fuhrparkleiter verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob die Nutzer Ihrer Fahrzeugflotte über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Zuwiderhandlungen können mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder Geldstrafen sanktioniert werden.

Haben Sie definierte Arbeitsabläufe, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung zu überwachen?

Unsere praxisgerechten Lösungen bietet Ihnen eine effiziente und wirtschaftliche Steuerung aller Prozesse in Bezug auf regelmäßige Kontrolle der Führerscheine und der UVV (Unfallverhütungsvorschriften):
TÜV Süd

 

  • Führerscheinkontrolle kann nach Aufforderung durch HLA bei jeder beliebigen TÜV Station durchgeführt werden.
  • Vorlage des Führerscheins ist zusammen mit Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) und Auftragsformular erforderlich.
  • Auftragsbestätigung erfolgt durch TÜV und Pflege der Nachweisstatistiken durch HLA.

Vorteile dieser Lösung


Die Steuerung der Führerscheinkontrolle ist insbesondere bei dezentralen Flotten sinnvoll.

Der Führerschein kann ohne vorherige Terminvereinbarung in Verbindung mit dem entsprechenden HLA-Auftrag an etwa 1.000 TÜV-Service-Stationen im Bundesgebiet zu den üblichen Öffnungszeiten vorgelegt und geprüft werden.

Die Prüfung der gültigen Fahrerlaubnis wird somit keinem Laien überlassen, sondern einer europaweit renommierten Institution, dem TÜV.
LapID

  • Führerscheinkontrolle in Form eines elektronischen Prüfsiegels, das auf den Führerschein geklebt wird
  • Führerscheinkontrolle bundesweit bei jeder Service-Station von LapID
  • Halbjährliche Überprüfung durch spezielle Geräte, welche die Siegel abspeichern und den Prüfvorgang ins Reporting aufnimmt
  • Automatische Aufforderung der Nutzer, der gebotenen Informationspflicht nachzukommen
Services for Fleet

  • Behördenanfrage durch vom Nutzer bevollmächtigten Rechtsanwalt
  • regelmäßige Dokumentation im Rahmen eines monatlichen Reports an den jeweiligen Fuhrparkverantwortlichen
  • sofortige Meldung bei Eskalationen
  • rechtliche Sicherheit
  • kein belastender Prozess
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